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Prüfung und Brauchbarkeit

In Mecklenburg Vorpommern werden alljährlich von den Rassevereinen eine Fülle von Prüfungen angeboten. Arbeiten Sie konsequent darauf hin. Durchfallen ist keine Schande. Mir sind die Führer lieber, die sich einer Prüfung stellen, als diejenigen die nur große Reden schwingen.

Ihr Hund erlangt bei uns z.B. nach folgenden Prüfungen die Brauchbarkeit auf Schweiß:

- Brauchbarkeitsprüfung: 600m Fährte, ¼ Liter Schweiß, Stehzeit 12 h über Nacht

- Verbandsgebrauchsprüfung (VGP): 400m Fährte, ¼ Liter Schweiß, Übernachtfährte

- Verbandsschweißprüfung (VSwP): 1000m Fährte, ¼ Liter Schweiß, Stehzeit 20 h, über Nacht

Die einzelnen Prüfungsordnungen geben hier weiteren Aufschluß für die Anforderungen:

Nach erfolgreicher Prüfung ist sofort beim Landesjagdverband ein Brauchbarkeitspass zu beantragen. Nur dieser gilt als amtlicher Nachweis. Ihr Hund ist dann bei dieser Arbeit versichert.

Im Ernstfall greift Ihnen dann auch die Hundehilfskasse finanziell unter die Arme.

Im Detail hilft Ihnen ganz sicher Ihr Hundeobmann.

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